Home buchen.ch   buchen.ch » Modul C 2: Löhne mit Sozialversicherungsbeiträgen ab 1. Januar 2011 »*Version mit Beiträgen bis 2010  
           
 
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Per 1. Januar 2011: Beitragserhöhung bei EO und ALV
  • Beiträge für AHV, IV, EO: Der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) wird zeitlich befristet bis Ende 2015 von bisher 0,3 auf 0,5 Lohnprozente angehoben (d.h. je 0,1% Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberbeitrag). Die Beiträge für AHV, IV, EO sind deshalb neu 5,15% je Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber (bisher: je 5,05%).
  • Arbeitslosenversicherung (ALV): Die Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden um 0,2 Lohnprozente auf 2,2% erhöht (d.h. je 0,1% Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberbeitrag). Die Beiträge für die ALV sind deshalb neu 1,1% je Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber (bisher: je 1%).
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