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| Modul C 1: Mehrwertsteuer (MWST) | Version mit neuen Sätzen (gültig ab 2011) | ||||
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Per 1. Januar 2010: Neues MWST-Gesetz * Das neue MWST-Gesetz trat am 1. Januar 2010 in Kraft. Die wichtigsten Ziele der Totalrevision: Vereinfachung und benutzerfreundlichere Gestaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Die bisher geltende fünfjährige Frist für den Beibehalt einer Abrechnungsmethode wurde verkürzt: Sie beträgt noch 1 Jahr für die Saldomethode und 3 Jahre für die effektive Methode. * |
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Per 1. Januar 2011: Anhebung der MWST-Sätze * Die zeitlich befristete Anhebung der MWST-Sätze tritt erst per 1. Januar 2011 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden die Sätze für die Dauer von sieben Jahren wie folgt erhöht: * >*Normalsatz: von 7,6% auf neu 8% >*Reduzierter Satz: von 2,4% um 0,1% auf neu 2.5%* >*Sondersatz: von 3,6% um 0,2% auf neu 3.8%* * |
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