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| Modul C 1: Mehrwertsteuer (MWST) | ||||
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Per 1. Januar 2010: Neues MWST-Gesetz * Das neue MWST-Gesetz tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Die wichtigsten Ziele der Totalrevision: Vereinfachung und benutzerfreundlichere Gestaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Die bisher geltende fünfjährige Frist für den Beibehalt einer Abrechnungsmethode wurde verkürzt: Sie beträgt noch 1 Jahr für die Saldomethode und 3 Jahre für die effektive Methode. * |
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Per 1. Januar 2011: Anhebung der MWST-Sätze * Die zeitlich befristete Anhebung der MWST-Sätze tritt erst per 1. Januar 2011 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden die Sätze während sieben Jahre wie folgt erhöht: >*Normalsatz (7,6%) um 0,4% = 8% im 2011 * >*Reduzierter Satz (2,4%) um 0,1% = 2.5% im 2011 >*Sondersatz (3,6%) um 0,2% = 3.8% im 2011 * |
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