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    Modul C 1: Mehrwertsteuer (MWST)   Version mit neuen Sätzen (gültig ab 2011)  
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Per 1. Januar 2010: Neues MWST-Gesetz
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Das neue MWST-Gesetz trat am 1. Januar 2010 in Kraft. Die wichtigsten Ziele der Totalrevision: Vereinfachung und benutzerfreundlichere Gestaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Die bisher geltende fünfjährige Frist für den Beibehalt einer Abrechnungsmethode wurde verkürzt: Sie beträgt noch 1 Jahr für die Saldomethode und 3 Jahre für die effektive Methode.
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Per 1. Januar 2011: Anhebung der MWST-Sätze 
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Die zeitlich befristete Anhebung der MWST-Sätze tritt erst per 1. Januar 2011 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden die Sätze für die Dauer von sieben Jahren wie folgt erhöht:
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>*Normalsatz: von 7,6% auf neu 8%
>*Reduzierter Satz: von 2,4% um 0,1% auf neu 2.5%*
>*Sondersatz: von 3,6% um 0,2% auf neu 3.8%*
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